04.04.2018 LANDGERICHT BERLIN
Einer Meldung der Onlineausgabe der Deutsche-Apotheker-Zeitung vom 04.04.2018 zufolge darf das umstrittene Modell der AOK Nordost, die für Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg eine Festpreisvereinbarung für die Grippeimpfstoffversorgung mit den Landesapothekerverbänden getroffen hat, straflos kritisiert werden. Mit der geplanten Quasi-Monopolisierung der zukünftigen Grippeimpfstoffversorgung durch einem Generikahersteller, der bisher einen Vierfachgrippeimpfstoff überhaupt nicht im Portfolio hat, werden die Vorgaben des Gesetzgebers im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz AMVSG unterlaufen.
Der Gesetzgeber hatte 2017 Rabattverträgen für Impfstoffe die rechtliche Grundlage mit dem erklärten Ziel entzogen, künftig alle Hersteller an der Impfstoffversorgung zu beteiligen, so Engpässe im Zusammenhang mit Lieferschwierigkeiten zu vermeiden und letztlich die seit Jahren abnehmenden Impfraten zu steigern.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte die AOK-Festpreisvereinbarung in einer Pressemitteilung scharf kritisiert. Die AOK mahnte daraufhin den BPI ab, verlangte eine Unterlassenserklärung, die der BPI verweigerte und beantragte deshalb eine einstweilige Verfügung. Seit dem 03.04.2018 liegt die Entscheidung des Landgerichtes vor, welches die Klage der AOK abwies.
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